WGZ Immobilien + TreuhandDer Gesetzgeber hat die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Privatwirtschaft mit dem Baugesetzbuch (BauGB) erheblich erweitert. Die Kommune kann nunmehr einem Dritten durch Vertrag die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen übertragen. Hierzu gehören insbesondere die Ausarbeitung der Planung, die privatrechtliche Neuordnung der Grundstücksverhältnisse und die Übernahme von sonstigen Infrastrukturmaßnahmen.
Hiermit wurde der Schritt vom klassischen Entwicklungsträger einer Maßnahme vollzogen. Dieser Schritt wird auch deutlich durch den Wegfall der im Erschließungsvertrag vorgeschriebenen 10%igen Kostenbeteiligung der Kommune an den Erschließungsanlagen.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen vor, wie die WGZ Immobilien + Treuhand die Möglichkeiten des Baugesetzbuches umsetzt.