WGZ Immobilien + TreuhandWGZ Immobilien + Treuhand

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Baulanderschließung
 

Bodenordnung

Die WGZ Immobilien + Treuhand stellt die Verfügbarkeit aller im Plangebiet befindlichen Grundstücke her, so dass ein gesetzliches Umlegungsverfahren entbehrlich ist. Dabei nutzt die WGZ Immobilien + Treuhand die vielfältigen Möglichkeiten als privater Verhandlungspartner.

Auf die Interessen der Grundstückseigentümer kann durch bedarfsgerechte Vertragsgestaltung (Kauf, Erbbaurecht oder werkvertragliche Regelung) flexibel reagiert werden.



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