WGZ Immobilien + TreuhandWGZ Immobilien + Treuhand

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Baulanderschließung
 

Auftragsvergabe

Als privater Erschließungsträger ist die WGZ Immobilien + Treuhand im Gegensatz zur Kommune nicht an die Anwendung der VOB/A und der EU-Richtlinien gebunden.

Um die Vorteile des privaten Erschließungsträgers in vollem Umfang nutzen zu können, favorisiert die WGZ Immobilien + Treuhand deshalb die Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zum Pauschalfestpreis. Hierzu werden lokale und regionale Unternehmen auf Grundlage einer mit der Kommune abgestimmten Leistungsbeschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Umfangreiches und qualifiziertes Ausschreibungsmaterial versetzt die Anbieter in die Lage, exakte Angebote auszuarbeiten.

Aufwendige Beitragsabrechnungen werden entbehrlich. Darüber hinaus wird die Kommune durch den Wegfall der Beitragserhebung entlastet und von möglichen Rechtsunsicherheiten befreit.

Die WGZ Immobilien + Treuhand veräußert die Grundstücke zu Festpreisen. Für die Ausschreibungsbedingungen erfordert dieser Grundsatz eindeutige und kalkulierbare vertragliche Regelungen zwischen der Kommune und der WGZ Immobilien + Treuhand. Die einschlägigen Vertragsmuster des Städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages dienen hierzu als Abschlussgrundlage.



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